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Recht: Was in der B2B-Kaltakquise erlaubt ist

UWG, DSGVO und die Regeln in Österreich und der Schweiz, mit Normen, Urteilen und Rechtsstand.

Rechtsstand 8. November 2026. Die Beiträge erklären die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Normen und Urteile sind in jedem Artikel mit Quelle verlinkt.

  1. Ist B2B-Kaltakquise erlaubt? Die Rechtslage je Kanal in Deutschland, Österreich und der Schweiz

    B2B-Kaltakquise ist in Deutschland weder pauschal erlaubt noch pauschal verboten. Es kommt auf den Kanal an: Ein Anruf kann mit mutmaßlicher Einwilligung zulässig sein, eine Werbe-E-Mail braucht eine ausdrückliche Einwilligung, ein Brief ist grundsätzlich erlaubt.

    Stand 8. November 2026 · 6 Quellen
  2. Telefonakquise bei Unternehmen: Wann die mutmaßliche Einwilligung trägt

    Unternehmen dürfen Sie in Deutschland ohne ausdrückliche Einwilligung anrufen, wenn eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt. Die Schwelle dafür ist höher, als viele annehmen: Ein Bedarf, den Sie vermuten, reicht nicht, es braucht konkrete Umstände beim angerufenen Unternehmen.

    Stand 8. November 2026 · 5 Quellen
  3. Kaltakquise per E-Mail an Unternehmen: Was erlaubt ist und was nicht

    Eine Werbe-E-Mail an ein Unternehmen, mit dem Sie noch keinen Kontakt hatten, ist in Deutschland ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung wettbewerbswidrig. Das gilt im B2B genauso wie gegenüber Verbrauchern, und nach herrschender Meinung auch für Nachrichten über LinkedIn und Xing.

    Stand 8. November 2026 · 4 Quellen
  4. Datenschutz bei der B2B-Akquise: Was die DSGVO bei Kaltakquise verlangt

    Wer Ansprechpartner in Unternehmen anschreibt oder anruft, verarbeitet personenbezogene Daten und braucht dafür eine Rechtsgrundlage. In der Regel ist das das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, verbunden mit Informationspflichten und einem unbedingten Widerspruchsrecht.

    Stand 8. November 2026 · 3 Quellen
  5. Kaltakquise in Österreich und der Schweiz: Was für Anrufe und E-Mails an Unternehmen gilt

    Österreich verlangt für Werbeanrufe, Faxe und E-Mails auch gegenüber Unternehmen eine vorherige Einwilligung; die deutsche mutmaßliche Einwilligung gibt es dort nicht. Die Schweiz regelt vor allem Massenwerbung und den Sterneintrag im Telefonverzeichnis, mit mehreren offenen Fragen im B2B.

    Stand 8. November 2026 · 4 Quellen